Organisation
Der Verband hat folgende Organe:
- Vollversammlung (§ 9 der Satzung)
Die Vollversammlung ist das oberste Organ des VHAT. Sie definiert die Zielsetzungen des VHAT, beschließt Grundsätzliches für spezielle Bereiche und regelt organisatorische Angelegenheiten.
- Beirat (§ 10 der Satzung)
Der Beirat besteht aus den Bühnenleitern und dem Präsidenten, der diesen leitet. Er unterstützt das Präsidium und übt vorbereitende Tätigkeiten aus.
- Präsidium (§ 11 der Satzung)
Das Präsidium ist das maßgebliche Handlungs- und Vertretungsorgan des VHAT unter der Leitung des Präsidenten.
Der VHAT unterhält zur Abwicklung seiner geschäftlichen und finanziellen Aufgaben eine private Geschäftsstelle.